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Chirurg soll Patientin verpfuscht und bedrängt haben

28.12.2009, 08:39
Chirurg soll Patientin verpfuscht und bedrängt haben (Bild: APA/H.P. Klemenz)
Foto: APA/H.P. Klemenz
Die Salzburger Staatsanwaltschaft führt gegen einen Arzt Ermittlungen, der bei einem chirurgischen Eingriff gepfuscht und seine Patientin dann auch noch sexuell bedrängt haben soll. Das bestätigte Behördensprecher Marcus Neher: "Die Erhebungen laufen in Richtung fahrlässige Körperverletzung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sexuelle Belästigung." Für den Mediziner, der die Anschuldigungen bestreitet, gilt die Unschuldsvermutung.

Bei der Salzburger Patientenvertretung ist der Chirurg seit Jahren einschlägig bekannt. Seit 1999 haben sich 17 ehemalige Patientinnen über den Arzt beschwert. Dieser soll die Frauen sofort geduzt haben und Einladungen zum Kaffeetrinken genutzt haben, um sich ihnen körperlich anzunähern. Behandlungen hätten teilweise in Hotelzimmern stattgefunden, wo der Mann zudringlich geworden sein und sich über seine "Sexkünste" ausgelassen haben soll.

In einigen besonders krassen Fällen hat die Patientenvertretung die Vorwürfe an die Ärztekammer weitergeleitet. Die Strafverfolgungsbehörden wurden allerdings erst tätig, nachdem eine Frau Anzeige erstattet hatte, die sich im Dezember 2008 von dem Chirurgen die Schamlippen verkleinern ließ.

Taubes Bein nach verpfuschter OP

"Als sie aus der Narkose erwacht ist, hat sie sogleich über Gefühls- und Bewegungsbeeinträchtigungen im linken Bein geklagt", erläuterte der Wiener Rechtsanwalt Oliver Koch. Koch vertritt die rechtlichen Interessen der Betroffenen und hat in dieser Funktion gegen den Chirurgen eine zivilrechtliche Klage eingebracht, mit der er Schmerzensgeld und eine Verunstaltungs- Entschädigung geltend macht.

Wie sich herausstellte, entsprach das Operationsergebnis nämlich in keinster Weise dem, was sich die Patientin vorgestellt hatte: Ihre Schamlippen waren unterschiedlich groß und begannen sich zu entzünden, die Gefühllosigkeit im linken Bein besserte sich nicht. Als die Frau einen Fachmann konsultierte, gab ihr dieser sinngemäß zu verstehen, der durchgeführte Eingriff wäre nicht ordnungsgemäß erfolgt und eine "Revisions- OP" nötig.

Unsittliche Berührungen bei Nachuntersuchung?

Vor allem die Art und Weise, wie der behandelnde Arzt mit seiner Patientin umgegangen war, dürfte diese dazu veranlasst haben, gegen ihn rechtliche Schritte zu ergreifen. Bei von ihr eingeforderten Nachuntersuchungen soll der Chirurg die verzweifelte Frau beschwichtigt, wiederholt unnötigerweise berührt und mit sexualitätsbezogenen Äußerungen belästigt haben.

So soll er anzügliche Bemerkungen über ihre Geschlechtsorgane gemacht haben. "Obwohl sie ihn gebeten hat, derartige Äußerungen zu unterlassen und sie respektvoll zu behandeln, ist er weiter zudringlich geworden und hat gemeint, sie möge sich wegen des OP- Ergebnisses keine Sorgen machen, da spare sie sich wenigstens auf", so der Anwalt der Betroffenen. Der Arzt habe seiner Mandantin auch eindeutige sexuelle Avancen gemacht.

Der Chirurg stellt das alles - wie auch sämtliche bei der Patientenvertretung dokumentierten Fälle - in Abrede. Für ihn sind die Vorwürfe "nicht nachvollziehbar". Er behauptet, die betroffene Frau hätte bei ihm als Ordinationsassistentin arbeiten wollen. Weil sie den Job nicht bekam, wolle sie sich rächen. Die Akademikerin ist in der Kommunikations- und PR- Branche tätig.

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