6 Menschen verletzt

Betrunken Unfall gebaut: Ein Jahr Haft für Steirer

Österreich
17.04.2014 10:35
Ein 22-jähriger Steirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht nach einem Alko-Unfall verurteilt worden. Insgesamt sechs Personen waren bei der Kollision im Vorjahr zum Teil schwer verletzt worden. Der Lenker hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut und war davor schon zweimal betrunken am Steuer erwischt worden. Er muss ein Jahr in Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der junge Steirer hatte die Nacht auf den 21. September durchgemacht, getrunken und gefeiert. Am Vormittag bot er drei Bekannten - zwei Mädchen und einem Burschen - an, sie nach Hause zu fahren. Sie waren alle alkoholisiert, nur fiel den Mitfahrern nicht auf, dass auch der 22-Jährige betrunken war. Kurz nach Lannach in Richtung Stainz im Bezirk Deutschlandsberg beschleunigte der Lenker. "Wir sagten ihm, er soll langsamer fahren", meinte eine Zeugin vor Gericht. Doch er machte sich lustig, stieg noch mehr auf das Gaspedal und pendelte mit dem Lenkrad.

Plötzlich verlor er mit mehr als 100 km/h die Kontrolle, geriet ins Schleudern und raste gegen das Auto eines entgegenkommenden Lenkers. Während der 22-Jährige ohne Blessuren davonkam, erwischte es zwei Insassen schwer, vier leicht. Laut Gerichtsmediziner hatte der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt 2,1 Promille Alkohol im Blut. "Es tut mir eh echt leid, aber der Alkohol…", versuchte sich der 22-Jährige vor Richter Gernot Patzak zu rechtfertigen.

"Übermütig und alkoholisiert, das gehört streng bestraft"
Der hatte jedoch kein Verständnis, vor allem weil der Steirer schon 2010 und 2012 jeweils sechs bzw. zehn Monate seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren hatte. Der geständige 22-Jährige fasste mit einem Jahr unbedingter Haft ein hartes Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen aus. "Übermütig, stark alkoholisiert und dann auch noch drei Beifahrer mitnehmen, das gehört streng bestraft", begründete Patzak. Der junge Mann bat um drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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