"Wollte erschrecken"

Bekannten (53) im Streit erschossen: 20 Jahre Haft

Österreich
25.11.2015 17:48
20 Jahre Haft lautet das Urteil gegen einen 54-jährigen Tschetschenen, der Anfang Februar in Salzburg einen 53 Jahre alten Landsmann und Bekannten im Zuge eines Streits erschossen hatte. Er wurde wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Bis zuletzt beteuerte der Angeklagte, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Männer waren am 5. Februar bei einem Spaziergang nach einem Treffen in einer Autowerkstätte in Streit geraten, der schließlich eskalierte. Als Motiv der Auseinandersetzung brachte der Angeklagte Spannungen zwischen den Familien und auch Angst vor Blutrache ins Spiel.

Im Zuge des Streits sei er von dem körperlich weit überlegenen 53-Jährigen provoziert, wüst beleidigt und bedroht worden, schilderte der Angeklagte die Situation kurz vor der Tat. Dann habe er es mit der Angst zu tun bekommen und deshalb einen Warnschuss in ein Feld abgeben wollen. Doch er sei gestolpert und ein Schuss habe sich gelöst. Die Kugel traf seinen Bekannten in die Brust, der 53-Jährige starb an Herzpumpversagen.

"Wollte ihn nur erschrecken"
"Ich wollte ihn nicht töten, sondern nur erschrecken", so der 54-Jährige, der bis zuletzt von einem Unfall bzw. von Notwehr sprach. Das glaubte die Staatsanwältin nicht. "Er hat den Schuss gezielt abgegeben", sagte die Juristin. Zeugen der Tat gab es nicht.

Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes erfolgte schließlich einstimmig. Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis zum unerlaubten Waffenbesitz. Erschwerend war, dass der Beschuldigte drei einschlägige Vorstrafen hat, weiters die Tatbegehung während der offenen Probezeit und das Zusammentreffen von zwei Vergehen: illegaler Waffenbesitz und das Verbrechen des Mordes.

71.000 Euro Schmerzensgeld
Der Witwe und den vier Kindern des Getöteten wurden insgesamt rund 71.000 Euro zugesprochen. Das Schmerzensgeld hatte Opferanwalt Stefan Rieder für die Angehörigen eingefordert.

Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Zusätzlich wurden drei bedingte Strafen widerrufen. Deshalb sind noch weitere elf Monate Freiheitsstrafe zu verbüßen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner mitteilte.

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