Nun Gang zum EuGH?
Assange-Einspruch gegen Auslieferung gescheitert
Ende Mai hatte das Gericht grünes Licht für Assanges Auslieferung gegeben, seinen Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens jedoch eine Frist von 14 Tagen zugebilligt. Damit wurde die Auslieferung des 40-Jährigen vorerst aufgeschoben.
Assanges Verteidigung kann jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Die Straßburger Richter haben die Möglichkeit, eine Auslieferung vorläufig zu stoppen. Rechtsexperten halten das aber für wenig wahrscheinlich.
Assange werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen. Der Australier weist die Vorwürfe strikt zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung Tausender geheimer US-Depeschen, unter anderem zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan, den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat.







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