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Altersfeststellung per Röntgen

12.06.2009, 12:45
Altersfeststellung per Röntgen
Um Asylmissbrauch zu verhindern, sieht der Entwurf zur neuen Fremdenrechtsnovelle von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) eine Feststellung des Alters per Röntgen vor. Bei dieser Methode handle es sich um ein "Standardverfahren", bei dem Röntgenaufnahmen mit einem Referenzatlas verglichen werden, erklärte Karl Großschmid vom Institut für Histologie an der Medizinischen Universität Wien. Er schränkte allerdings ein: "Es können immer nur Schätzungen innerhalb eines gewissen Bereichs abgegeben werden."

Jeder Langknochen im Körper verfüge über sogenannte Epiphysen- oder Wachstumsfugen. Durch das Wachsen verschmilzt der Knochenkern mit dem Schaft, was unterschiedlich schnell passiere. Das Schlüsselbein, das Brustbein, der Oberarmkopf oder der Beckenkamm etwa wachsen erst relativ spät zusammen, erklärte Michael Urban, Oberarzt im Röntgen im Wiener SMZ Ost. Bei Kindern wird eine Röntgenaufnahme der Hand gemacht und diese dann mit den Werten in einer Tabelle verglichen. "Es geht darum, Entwicklungsstörungen festzustellen", so Urban. Mit Erreichen der Volljährigkeit sind die Fugen geschlossen.

Laut Martin Uffmann, Universitätsdozent für Radiologie am AKH Wien, handelt es sich bei der Altersfeststellung durch Röntgen um ein "etabliertes Verfahren": "Es genügt ein ganz normales Röntgenbild von einer Hand und anhand dieser macht man dann die Bestimmung." Der Referenzatlas lasse eine Altersbestimmung mit einer Genauigkeit von rund einem oder einem halben Jahr zu. Allerdings betonte er, dass die Skelettentwicklung mit 16 Jahren weitestgehend abgeschlossen sei. Beim Knochenalter unterscheide man zwischen dem biologischen und dem chronologischen Alter. Diese beiden könnten durch Krankheiten auseinanderklaffen, erläutert er den Einsatz dieser Methode.

Um festzustellen, ob jemand über oder unter 18 Jahre alt ist, seien mehrere Wachstumsfugen zu vergleichen, so Großschmid. Sind die Fugen geschlossen, ist man erwachsen. "Das ist der Standard", Krankheiten seien natürlich zu berücksichtigen, betonte der Histologe. In Kombination mehrerer Verfahren - etwa auch die Entwicklung der Weisheitszähne - lasse sich das Alter einer Person bestimmen. "Man kann aber nur eine Schätzung abgeben, zum Beispiel ein Rahmen von 19 bis 23 Jahren", erklärte Großschmid.

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