54- Jähriger für Mord an seiner Gattin eingewiesen

05.06.2012, 13:10
54-Jähriger für Mord an seiner Gattin eingewiesen (Bild: APA/ZOOM-TIROL)
Foto: APA/ZOOM-TIROL
Wegen des Mordes an seiner Frau ist ein 54- jähriger Tiroler am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten diesen Schritt beantragt, weil der Angeklagte offenbar an schweren Depressionen und Psychosen leidet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dem gebürtigen Zillertaler wurde vorgeworfen, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrparteienhaus (Bild) in Stumm mit vier wuchtigen Beil- Hieben auf den Hinterkopf zuerst bewusstlos geschlagen und danach mit insgesamt sechs Messerstichen getötet zu haben.

"Tu es, tu es, tu es, dann seid ihr beide bald im Paradies"

Der Beschuldigte wollte offenbar in der Nacht des Nationalfeiertages 2011 Selbstmord begehen. Nachdem er einige Tabletten geschluckt hatte, habe ihm eine männliche Stimme gesagt: "Tu es, tu es, tu es, dann seid ihr beide bald im Paradies." Woraufhin der Tiroler seine Frau attackierte. "Ich wollte Selbstmord begehen und meine Frau mitnehmen", gestand der Angeklagte vor Gericht.

Die Frau, die zu dieser Zeit geschlafen hatte, wurde durch die schweren Axthiebe auf ihren Hinterkopf bewusstlos. Sie hatte keine Chance, sich zur Wehr zu setzten. "Die Gattin des Beschuldigten starb schließlich an dem hochgradigen Blutverlust, verursacht durch die Messerstiche in den Rücken", so Gerichtsmediziner Walter Rabl.

Gutachter: "Schwere depressive Episode"

Der Tiroler habe bereits seit 2009 chronisch- depressive Verstimmungen. Seine Therapien habe er jedoch bereits mehrmals abgebrochen. "Der Angeklagte leidet unter schweren depressiven Episoden, Hirnleistungsdefiziten und unzureichenden Kontroll- und Bremsmechanismen", erläuterte die Sachverständige.

Aufgrund der eindeutigen Abstimmung der Geschworenen und mehrerer psychologischer Gutachten ließ Richterin Helga Moser den Angeklagten bis auf Weiteres in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen.

AG/red
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