Und das, obwohl der 17- jährige rumänischstämmige Bursche den 14- Jährigen zu dem fatal endenden Coup am 5. August des vergangenen Jahres in der Filiale einer Lebensmittelkette überredet hatte.
In der Klagsschrift durch seine Anwältin bezeichnet der zu drei Jahren und zwei Monaten Haft Verurteilte (er fasste im November 18 Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und Widerruf der bedingten Strafnachsicht bei der vorangegangenen Verurteilung aus) aber den getöteten Schüler als Freund, den er durch eine Polizeikugel verloren hätte. Wegen „seelischer Qualen“ fordert der 17- Jährige von dem wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen angeklagten Beamten nun Schmerzensgeld.
Dabei hatte der Inspektor gar nicht auf den 17- Jährigen gefeuert, sondern dessen Kollegin gab (laut Gericht aus berechtigter Notwehr) den Schuss auf den nun sowohl als Zeugen als auch als Kläger auftretenden Burschen ab.
von Christoph Budin (Kronen Zeitung) und krone.at