Die Verbraucherschützer hatten im Oktober 2013 wegen 23 Klauseln in den "bob"-Bedingungen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Verbandsklage eingereicht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI bei 22 Klauseln Recht. Nun folgte auch die Bestätigung des Oberlandesgerichts Wien, dass diese Klauseln als gesetzwidrig anzusehen sind.
Das Gericht erklärte es etwa für unzulässig, dass bei "bob" die Schadenersatzansprüche der Kunden auf eine Pauschale begrenzt sind. Auch dürfe es bei außerordentlichen Kündigungen keine Frist geben. Dass die Telekom bei "bob" Verzugszinsen von zwölf Prozent verlangt, sei zudem "gröblich benachteiligend". Ebenfalls unwirksam seien vage Klauseln zur Frage, an wen welche Daten wofür weitergegeben werden dürfen, so das Gericht.
"Der Gesetzgeber gibt für Vertragsbedingungen bei Verbrauchergeschäften Regeln vor. Hält sich ein Unternehmen nicht an diese Vorgabe, dann sind die verwendeten Klauseln unwirksam", kommentierte VKI-Juristin Nadya Böhsner das Urteil. Laut VKI hat A1 nun vier Monate Zeit, die Klauseln zu ändern.
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