Nach den EU-Rechtsvorschriften für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste habe sich die Entscheidung zur Genehmigung der Übertragung von Rechten zur Nutzung von Funkfrequenzen auf die Marktstellung von T-Mobile als Betroffener im Wettbewerb ausgewirkt, urteilte der Europäische Gerichtshof.
Nach der Fusion von Drei und Orange hatten Drei und A1 die Neuverteilung von Frequenzen untereinander vereinbart. Ein Antrag von T-Mobile, dabei als Partei gehört zu werden und einen fairen Ausgleich zwischen den Marktteilnehmern herzustellen, wurde von der Telekom-Control-Kommission Ende 2012 abgelehnt.
Dagegen legte T-Mobile Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, der seinerseits den Europäischen Gerichtshof zu einer Klärung anrief. Die Letztentscheidung hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof zu treffen.
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