Mit einem National Security Letter hatte das FBI Ende letzten Jahres von Microsoft die Herausgabe persönlicher Daten eines Geschäftskunden verlangt. Bei derartigen Anfragen versuche das Unternehmen, das FBI direkt an den Kunden zu verweisen oder ihn zumindest über die Anfrage in Kenntnis zu setzen, erläuterte Microsoft.
Genau das wollte das FBI aber offenbar verhindern und forderte von Microsoft, den betroffenen Kunden nicht darüber in Kenntnis zu setzen. Der Softwarekonzern reichte daraufhin gegen diese Auflage Klage ein, da sie seiner Auffassung nach gegen das in der Verfassung verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung verstieß.
Zu einer Verhandlung kam es allerdings nicht: Nachdem Microsoft die Klage eingereicht hatte, zog das FBI den National Security Letter zurück. Microsoft darf sich erst jetzt zu der Sache äußern, da die Gerichtsakten bisher versiegelt waren.
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