Umstrittenes Urteil

EuGH: Website-Sperre für Kunden von UPC möglich

Web
27.03.2014 11:21
Der Wiener Internetprovider UPC kann dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Urheberrechte verletzenden Websites für seine Kunden zu sperren. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Rechtsstreit um Maßnahmen gegen illegalen Zugriff auf Filme im Internet. Der Verband der österreichischen Internetprovider kritisierte das Urteil heftig. Er sieht darin einen "Sieg über die Meinungsfreiheit im Internet". Die Film- und Musikindustrie begrüßt die Entscheidung naturgemäß.

Eine solche Anordnung zur Sperrung einer Website und ihre Umsetzung müssten allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen, stellten die EU-Richter in ihrem Urteil fest.

Konkret ließen die Münchner Firma Constantin Film und die Wiener Firma Wega dem Internetprovider UPC über eine einstweilige Verfügung untersagen, den eigenen Kunden Zugang zur Website kino.to zu gewähren. UPC machte dagegen geltend, mit den Betreibern von kino.to in keinerlei Beziehung zu stehen, vielmehr vermittle man den Kunden lediglich einen Zugang zum Internet.

"Sieg über Meinungsfreiheit im Internet"
Der Verband der österreichischen Internetprovider ISPA krisierte das Urteil als einen "Sieg der Verwertungsgesellschaften über die Meinungsfreiheit im Internet". Das Urteil öffne Netzsperren in Österreich Tür und Tor, so der Verband. Sobald eine "Sperrinfrastruktur" erst einmal vorhanden sei, werde sie jedenfalls genutzt.

"Man kann nicht die Büchse der Pandora öffnen und glauben, dass man die Auswirkungen maßvoll und gezielt steuern kann. Die Einführung von Netzsperren, zu welchem Zweck auch immer, wird zu zahlreichen weiteren Begehrlichkeiten und Maßnahmen in dieser Richtung führen", warnte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert.

Wie sich das Urteil konkret auswirke, würden die nächsten Monate zeigen. Aus Sicht der ISPA "haben die Verwertungsgesellschaften die Meinungsfreiheit im Internet niedergerungen, was als Rückschritt und große Gefahr für die weitere Entwicklung des Internets speziell in Österreich gesehen wird".

Rechteverwerter sehen "Licht am Ende des Tunnels"
Die Verwertungsgesellschaften sehen das naturgemäß anders. Die Entscheidung des Gerichts betrachte man als "Licht am Ende des Tunnels", heißt es in einer Aussendung. Immerhin hätte die Betreiber von kino.to der Internetgemeinde illegal Zugang zu über 130.000 Filmen verschafft und damit an der bis dato wohl schwersten Urheberrechtsverletzung im deutschsprachigen Raum mitgewirkt.

Die Verwertungsgesellschaften sehen das Urteil als wegweisend. "Das Urteil ist eine Entscheidung für die Rechtstaatlichkeit im Internet. Es ist nicht einzusehen, warum gerade Access Provider nicht mithelfen sollten, ihnen bekannte Urheberrechtsverletzungen einzudämmen", sagt der Vorsitzende des Vereins Anti-Piraterie, Ferdinand Morawetz. Sein Verein will die Entscheidung zum Anlass nehmen, um Österreichs Provider "mit der gebotenen Deutlichkeit" auf ihre Verantwortung im Kampf gegen Piraterie hinzuweisen.

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