„Auf dem Wahlzettel der Gemeinderatswahl hat jeder Wähler die Möglichkeit, bis zu drei Vorzugsstimmen für Kandidaten der von ihm gewählten Partei zu vergeben. Daraus ergibt sich die Chance auf Direktmandate, wobei die Spitzenkandidaten dabei ausgenommen sind“, erklärt Gerhard Jessernig von der Kärntner Wahlabteilung.
Wie viele Stimmen nun für eine „Vorreihung“ beziehungsweise ein Direktmandat im Gemeinderat nötig sind, ist von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig. Jessernig: „Erst wenn ein Kandidat so viele Stimmen erreicht, wie das letzte Mandat seiner Fraktion wert ist, wird er automatisch an die zweite Stelle gereiht.“
In einer Gemeinde mit 2000 Einwohnern sind zum Beispiel 83 Vorzugsstimmen nötig. Zum besseren Überblick wird eine Liste mit allen Kandidaten in jeder Wahlkabine ausgehängt sein.
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