EURO-Heimreise

Recht auf Ersatz prüfen lassen

Kärnten
29.06.2016 16:25

Einigen Kärntner Fans bereitet die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich nicht nur wegen des vorzeitigen Ausscheidens der Nationalelf einen schalen Nachgeschmack. Wie berichtet, mussten Fans wegen Streiks ihre Heimflüge umbuchen - verbunden mit zusätzlichen Kosten und Verspätungen. Doch wer kommt dafür auf?

"Eigentlich besteht bei einem außergewöhnlichen Umstand wie bei einem Streik kein Anspruch auf eine Entschädigung", erklärt Angelika Wurzer von der Arbeiterkammer: "Aber jeder Betroffene sollte seinen Fall von uns zumindest überprüfen lassen."

Es gebe oft Sonderfälle und es sei für Laien schwierig, die genauen Ansprüche und Rechte zu kennen. Grundsätzlich müssen Fluggesellschaften aber bei Streiks eine kostenlose Umbuchung in einen anderen Flieger vornehmen, Getränke und Essen zur Verfügung stellen. Sollte der Flug erst am nächsten Tag gehen, müssen auch eine kostenlose Unterkunft samt Transport dorthin ermöglicht werden.

Da es im Nachhinein schwierig sei Ansprüche geltend zu machen, sollten Flugtickets mit genauer Flugnummer und Rechnungen aufgehoben werden.

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