Kriminelles Vorleben

Nach bewaffnetem Bankraub: 15 Jahre Haft für Kärntner

Kärnten
13.03.2012 12:18
Zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft ist am Dienstag ein 50-jähriger Kärntner wegen eines bewaffneten Banküberfalls im Dezember 2011 verurteilt worden. Ausschlaggebend für die strenge Strafe war das kriminelle Vorleben des Angeklagten, da half auch das Geständnis nichts. Der Verteidiger kündigte Berufung gegen die Strafhöhe an - damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Helmut Jamnig legte dem gelernten Hotelkaufmann zur Last, Anfang Dezember eine Bank in Bodensdorf im Bezirk Feldkirchen überfallen zu haben. Mit einer Gaspistole habe er die Angestellte bedroht, über 90.000 Euro Bargeld in einen Seesack gestopft und die Frau im Tresor eingeschlossen (siehe Infobox). Aufgrund dieses Erlebnisses muss sie nach wie vor psychologisch betreut werden.

"Nahtlos" reihe sich diese Tat in die verbrecherische Laufbahn des Angeklagten, so Jamnig. Erst 14 Tage vor dem Raub in Bodensdorf war der Mann in Deutschland nach elfjähriger Haftstrafe bedingt vorzeitig entlassen worden. Dort war er wegen mehrfachen Raubes verurteilt worden.

"Sah keine Chance für mich"
"Es war nicht mein Vorsatz, direkt nach der Haft hinaus zu gehen und wieder eine Bank zu überfallen," sagte der Angeklagte zu Richter Norbert Jenny. Seine damalige Lebensgefährtin hätte die Beziehung beendet, nachdem sie ihn vom Gefängnis abgeholt hatte. "Ich sah keine Chance für mich."

Eine "Notlage", wie der Verteidiger diese Situation beschrieb, konnte Richter Jenny darin aber nicht erkennen. "Vor Ihnen sitzt ein Profi, der weggesperrt gehört", sagte der Staatsanwalt im Schlussplädoyer zum Schöffensenat. Geschnappt hatte die Polizei den Angeklagten im bayrischen Rosenheim, wo er im Fluchtauto den Großteil der Beute und Kleidungsstücke bei sich hatte, die er während der Tat getragen hatte.

"Verfahren in Deutschland wird wieder aufgenommen"
Als Begründung für die Verhängung der Höchststrafe gab der Richter an, dass für den Angeklagten zwar das Geständnis spreche und dass der Großteil des Geldes rückerstattet wurde, gegen ihn allerdings unter anderem die massiven Vorstrafen, der rasche Rückfall sowie die wesentliche psychische Beeinträchtigung des Opfers.

"Sie können damit rechnen, dass das Verfahren über die bedingte Entlassung in Deutschland wieder aufgenommen wird und man die Republik Österreich um Übernahme des Vollzugs ersuchen wird", meinte Jenny. In diesem Fall müsste er nach Verbüßung der am Dienstag verhängten Strafe noch weitere rund vier Jahre absitzen.

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