Laut Raumplanungsreferent Scheuch kollidiere das GDK- Projekt nicht mit dem Ortsbildpflegegesetz. Denn: "Die Intention des gegenständlichen Gesetzes richtet sich eindeutig auf verbautes Gebiet. Das Gasdampfkraftwerk betrifft aber nicht das Ortsbild oder die örtliche Bautradition, sondern das Landschaftsbild. Und die Vorgaben bezüglich des Landschaftsbildes wurden erfüllt", so Scheuch.
Anders sehen es die Kritiker des Kraftwerks, die, mittlerweile zu Dutzenden als Bürgerinitiativen und Bürgerforen mit eigenen Websites und Facebook-Profilen zusammengeschlossen, vor den Bundesumweltsenat gezogen waren, um das Projekt noch ins Wanken zu bringen. Und von dort hatte das Land Kärnten Ende Jänner eine interessante Zuschrift erhalten.
Der Senat stellte fest, dass bei der viereinhalb Jahre andauernden Umweltverträglichkeitsprüfung die im Ortsbildpflegegesetz genannte "Ortsbildpflege- Sonderkommission" zu befragen gewesen wäre, die die Landesregierung mit den Anti- Minarett- Abänderungen 2008 ins Gesetz schrieb.
"Nach Auffassung des Umweltsenates steht ein Bauvorhaben [...] mit der örtlichen Bautradition dieses Teiles des Klagenfurter Beckens nicht im Einklang. Die örtliche Bautradition umfasst eben beispielsweise keine rund 25 Meter hohe Kühlturmanlage, kein rund 50 Meter hohes Kesselhaus oder keinen 125 Meter hohen Kamin", heißt es im Schreiben des Umweltsenats an das Land Kärnten. Fast schon zynisch erscheint die Feststellung am Ende: "Angesichts der Beschreibung [...] ist das Ausmaß der Abweichung von der örtlichen Bautradition als erheblich zu bewerten."
Alles, was das Amt der Kärntner Landesregierung nun machen hätte müssen, wäre einfach die Expertise der Ortsbildpflege- Kommission nachzureichen. Die Sache hat nur einen Haken: Die Kommission gibt es nicht. Fast schon kleinlaut wirkt der Sachbearbeiter des Kärntner Amtes in seinem Antwortschreiben, datiert auf den 3. Februar. Abgesehen davon, dass aus Sicht der Landesregierung dem Wunsch des Umweltsenats "nicht beigetreten werden" könne, weil die Kommission keine Behörde sondern nur ein "kollegiales Gutachtergremium" sei, sei die Einholung eines Gutachtens der Sonderkommission "zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen" nicht möglich.
Denn: "Es wurde der Bestellvorgang hinsichtlich der einzelnen Mitglieder bislang noch nicht abgeschlossen, sodass sich die Ortsbildpflege- Sonderkommission noch nicht konstituieren und daher auch noch keine Tätigkeit entfalten konnte."
Das Bürgerforum Klagenfurt- Ost, das den Schriftverkehr zwischen Umweltsenat und Amt der Kärntner Landesregierung am Freitag in einer Presseaussendung publik machte, lässt angesichts der Vorgänge überraschend wenig Sarkasmus walten. "Weitere Verzögerungen des Projektes sind damit sehr wahrscheinlich", heißt es trocken in der Mitteilung. Dass das Amt das Kraftwerk aber ins Ortsbild passend findet, stößt den Bürgerrechtlern schon saurer auf: "Die Bürgerinitiativen gegen das Kraftwerk können über eine solche wahnwitzige Argumentation nur lachen, würde es hier nicht um ihre Lebensqualität und Gesundheit gehen."
Schon seit 2007 zieht sich die Debatte um das Gasdampfkraftwerk der Klagenfurter Stadtwerke . Mit dem Projekt hat das Land Kärnten die Anrainer gegen sich aufgebracht, die etwa befürchten, dass die Landeshauptstadt mit dem Kraftwerk und aufgrund der Beckenlage mehr als die Hälfte des Jahres im Nebel verbringen werde. Von bereits jetzt rund 100 Tagen im Jahr würde sich die Anzahl der Nebeltage auf 180 bis 200 nahezu verdoppeln, zitieren die Gegner aus einem Gutachten. Auch eine höhere CO2- Belastung sowie Smog werden erwartet.