Arbeitslos, rund 120.000 Euro Schulden, drei Kinder im Alter von vier, zwölf und 17 Jahren, eine erneut schwangere Ehefrau und psychische Probleme haben den Angeklagten laut eigenen Angaben zu der Tat getrieben. "Ich weiß nicht, warum die blöden Gedanken in mir nicht weggegangen sind. Es tut mir sehr leid, was ich den Menschen angetan habe", sagte er.
Mit geladener Pistole in Bank spaziert
Am Morgen des 23. März sei er aufgestanden und habe den Entschluss gefasst. Bewaffnet mit einer geladenen Pistole, maskiert mit Sonnenbrille und Schirmkappe betrat er laut Staatsanwaltschaft eine "Bank Austria"-Filiale am Völkermarkter Hauptplatz. Mit den Worten "bitte vollmachen" gab er dem Angestellten den Rucksack und schlug mit der Waffe mehrmals auf das Kassenpult.
Alarmpaket explodiert
Der Angestellte wies ihn allerdings an, sich hinten anzustellen, da er gerade einen Kunden bediene - was der Täter auch prompt befolgte. Schlussendlich händigte er ihm 2.750 Euro - darunter ein Alarmpaket - aus. Dieses explodierte beim Verlassen der Bank, was den 46-Jährigen dazu veranlasste, mit rauchendem Rucksack auf dem Rücken die nahegelegene "BKS"-Bank aufzusuchen.
Polizei wartete vor der Tür
Dort bot ihm eine Angestellte 2.600 Euro an - damit gab er sich aber nicht zufrieden und folgte ihr in den Kassenraum, wo er aus einem Tresor ein Geldbündel mit 81.200 Euro nahm und in seinen Jackentaschen verstaute. Nachdem in beiden Banken bereits stiller Alarm ausgelöst worden war, wartete die Polizei schon vor der Tür. Der Mann lief durch den Hintereingang in einen geschlossenen Hof, schlug dort die Scheibe zu einer Wohnung ein und nötigte eine Frau mit vorgehaltener Waffe, ihm die Schlüssel für den Ausgang zu geben. Kaum aus dem Hof entkommen, wurde er festgenommen.
Der Angeklagte hatte seit fast 20 Jahren Auslandseinsätze für das österreichische Bundesheer absolviert. Laut Gutachter Walter Wagner leidet der Angeklagte nunmehr seit zehn Jahren unter einer ängstlich-depressiven Verstimmung, die sich vor der Tat noch verschlechtert hatte. Der finanzielle Druck habe sein Übrigens beigetragen. Es bestehe allerdings keine Geisteskrankheit, keine Bewusstseinsstörung und er sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. Zudem "war die Tat nicht mit seinen Moralvorstellungen vereinbar, er hat sich nur kurze Zeit über das, was er für richtig hält, hinweggesetzt", meinte Wagner.
Richter lässt Milde walten
Als Milderungsgründe nannte Richter Oliver Kriz das reumütige und umfassende Geständnis, das bisherige Wohlverhalten, das eingeschränkte Dispositionsvermögen sowie die erfolgte Schadenswiedergutmachung. Auf schweren Raub stehen fünf bis 15 Jahre Gefängnis, in diesem Fall wurde allerdings vom außerordentlichen Milderungsrecht im Strafgesetz Gebrauch gemacht. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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