Du bist höchstwahrscheinlich nicht absichtlich in Zahlungsverzug gekommen. Denn als du dir den Kredit aufgenommen hast, warst du noch davon überzeugt, ihn auch bedienen zu können. Vielleicht weißt du auch, dass es sich nur um einen kurzfristigen Engpass handelt, weil du gerade dein Auto reparieren musstest oder es einen anderen Notfall gegeben hat. Egal, wie die Sache bei dir liegt: Nimm als erstes Kontakt zu deiner Bank auf! Viele Kreditnehmer, die in Zahlungsverzug geraten, stecken erst einmal den Kopf in den Sand und denken, es wird sich schon alles regeln, oder gehen davon aus, dass die Bank vom Ratenrückstand nichts mitbekommt.
Doch in der Regel passiert weder das eine noch das andere. Denn weiß deine Bank von deiner Situation nichts, dann kommst du in den Mahnlauf. Das bedeutet, die ausständigen Zahlungen werden eingefordert. Tust du dann noch immer nichts, dann wird dein Fall in der Regel von einer Rechtsabteilung bzw. einem Inkassobüro bearbeitet.
Das bedeutet gleichzeitig, dass du mit negativen Bonitätskennzeichen versehen wirst. Denn muss eine Bank den Außenstand einklagen, dann spricht das nicht unbedingt für deine Qualität als Kreditnehmer. Und das wiederum bedeutet, dass du es in Zukunft sehr schwer haben wirst, auch nur einen Kontorahmen zu bekommen.
Informiere deinen Kundenbetreuer, wie deine aktuelle Lage aussieht. Weißt du, dass der Engpass nur temporär ist, dann einigt man sich meist darauf, eine reduzierte Rate weiter zu zahlen, bis deine Situation wieder besser ist. Ein komplettes Aussetzen der Raten wird normalerweise nicht gern gesehen, da es dich gefühlsmäßig aus der Verpflichtung entlässt.
Vielleicht verlangt man auch zusätzliche Sicherheiten von dir, wie etwa die Hinterlegung eines Sparguthabens (das von der Familie kommen kann) oder den Beitritt eines Bürgen. Du kannst davon ausgehen, dass es auch nicht im Interesse der Bank ist, die Forderung an dich abzuschreiben. Daher wird man gemeinsam versuchen, zu einer Lösung zu kommen.
Sind dir generell deine finanziellen Verpflichtungen über den Kopf gewachsen, sieht die Sache leider anders aus, da die Bank dann handeln muss. Nach Einhaltung des Mahnlaufs kommt es zu einer Verwertung eventuell vorhandener Sicherheiten. Der Restsaldo muss dann in Form einer Ratenvereinbarung getilgt werden. Nicht selten befindet sich der Kreditnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits in Privatkonkurs. Ebenfalls ein für beide Seiten nicht angenehmes Szenario: Die Bank bekommt nur einen Bruchteil ihrer Forderung retour, der Kreditnehmer muss am Existenzminimum leben und ist für lange Zeit „gebrandmarkt“, was seine Bonität angeht.