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Tipps für den Umgang mit dem Wohnungsmakler

11.03.2010, 18:11
Tipps für den Umgang mit dem Wohnungsmakler (Bild: © 2010 Photos.com, a division of Getty Images)
Foto: © 2010 Photos.com, a division of Getty Images
Die österreichischen sind die teuersten in ganz Europa, aber wer schon einmal eine Wohnung gesucht hat, weiß, dass an ihnen meist kein Weg vorbeiführt: den Wohnungsmaklern. Denn kaum ist ein attraktives Objekt am Markt, hat sich auch schon ein findiger Makler die Vermittlungsrechte gesichert. Wie du dich beim Umgang mit einem Makler nicht über den Tisch ziehen lässt, das erfährst du hier.

Wie viel darf ein Makler verlangen?

Die Makler in Österreich haben eine recht gute Ausgangslage, um sich einen stattlichen Verdienst zu sichern. Denn von gesetzlicher Seite her darf ein Makler bei Kaufverträgen bis zu drei Prozent vom Kaufpreis verlangen, sofern dieser 48.448,49 Euro übersteigt. Bei Mietverträgen ist die Maximalprovision abhängig von der Vertragsbefristung. Bei Befristungen bis unter zwei Jahren ist eine Bruttomiete (Nettomiete zzgl. Betriebskosten) plus USt. erlaubt, bei Verträgen bis maximal drei Jahren sind zwei Bruttomieten zzgl. USt. gestattet, bei Verträgen über drei Jahren bzw. unbefristeten Mietverträgen darf die Provision bis zu drei Bruttomieten zzgl. USt. ausmachen.

Professioneller Marktauftritt

Ein seriöser Makler hat eine Gewerbeberechtigung und achtet in seiner Selbstvermarktung auf einheitliches, professionelles Auftreten. Eine feste Büroadresse und eine aktuell geführte Website sind gute Indizien für einen professionellen Makler.

Nie zu einer Unterschrift drängen lassen

Vorsicht ist geboten, wenn man dich zu einer schnellen Unterzeichnung nötigen will, wie das etwa bei (unseriösen) Massenbesichtigungen der Fall ist. Du solltest das Miet- bzw. Kaufangebot eines Maklers erst nach gründlicher Überlegung unterzeichnen, da ein Rücktritt meist nur sehr schwer, wenn überhaupt möglich ist – und auch mit Kosten verbunden sein kann. Denn durch entsprechende Vertragsklauseln kann es passieren, dass du die Provision auch bei Nichtzustandekommen des Vertrags zahlen musst.

Auf Schriftform bestehen

Der Makler sichert dir zu, dass eine neue Küche noch bis zum Einzug eingebaut wird? Dass ausgemalt wird? Dass das Bad renoviert wird? All das solltest du dir jedenfalls schriftlich geben lassen, denn im Zweifelsfall streitet der Makler diese Aussagen ab und du hast keine Beweise in Händen. Am besten sollten mündliche Nebenabreden auf dem Vertragsformular des Maklers festgehalten werden.

Weiters hat der Makler eine Aufklärungs- und Informationspflicht, d.h. er muss dich von sich aus auf alle Umstände hinweisen, die den Wert der Wohnung positiv wie auch negativ beeinflussen könnten. Vernachlässigt er diese Pflicht, dann kannst du klagen – der Makler haftet mit seiner Provision.

Nie in Vorlage gehen

Keinesfalls solltest du dich zu Vorauszahlungen drängen lassen. Provisionen sollten immer erst dann fließen, wenn der Makler seine Leistung auch wirklich erbracht hat – bei erfolgreichem Zustandekommen eines Vertrages. Der Makler muss dir zudem alle anfallenden Kosten schriftlich und detailliert aushändigen, damit du weißt, was an Vermittlungs- und Vertragskosten ansteht. Auch Unterlagen zur Wohnung, wie Grundbuchsauszug, Mietvertrag, Grundriss, etc. sind auf Verlangen vom Makler vorzuweisen.

Verhandeln
Bringt zwar nicht oft etwas, aber einen Versuch ist es allemal wert: Probiere, die Provision herunter zu verhandeln. Manchmal lassen sich Makler darauf ein, die Provision besser zwischen Anbieter und Nachfrager aufzuteilen.
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