Nach den von zwei Frauen gegen Assange erhobenen Vorwürfen, er habe sie vergewaltigt, beziehungsweise sexuell genötigt, hatte Freitag vor einer Woche die diensthabende Staatsanwältin zunächst sofort einen Haftbefehl gegen den 39- jährigen Australier ausgestellt.
Dieser war am nächsten Tag von Chefanklägerin Eva Finne widerrufen worden. Am 25. August leitete die selbe Beamtin eine Voruntersuchung wegen "Belästigung" ein und verwarf sämtliche Vorwürfe sexuellen Inhalts. Dieser Beschluss war vom Anwalt der beiden Frauen angefochten worden.
Mittlerweile leitet die Göteborger Oberstaatsanwältin Marianne Ny den Fall. Warum es in der Einschätzung der Vorwürfe gegen Assange nun erneut eine Kehrtwende gegeben hat, ist vorerst unklar. Ny lehnte weitere Kommentare unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab.
Assange, der nach der Veröffentlichung Zehntausender geheimer Afghanistan- Dokumente von der US- Regierung und der NATO heftig angegriffen wurde, hatte nach dem Bekanntwerden er ursprünglichen Vorwürfe diese im Internet als "selbstverständlich unwahr" zurückgewiesen. Der WikiLeaks- Gründer hatte außerdem von einem "schmutzigen Trick" gesprochen.
Laut Berichten von Boulevardmedien hatten zwei Frauen Assange am Freitag wegen Vergewaltigung beziehungsweise wegen sexueller Belästigung in Enköping und in Stockholm angezeigt. Die behaupteten Übergriffe sollten sich vergangenes Wochenende ereignet haben.
Assange will sich in Schweden niederlassen. Der 39- jährige Australier stellte bereits vor knapp zwei Wochen heimlich einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Dieser sei jedoch unvollständig und daher noch nicht beschlussreif, sagte eine Sprecherin der Einwanderungsbehörde gegenüber der Nachrichtenagentur TT. Der mit Assange bekannte Chef der schwedischen "Piratenpartei", Rick Falkvinge sagte dem Privatsender TV4, der Wikileaks- Gründer wolle deshalb einen Wohnort in Schweden, weil er den schwedischen Status eines medienverantwortlichen Herausgebers anstrebe. Dadurch will Assange das Enthüllungsportal offenbar rechtlich gegenüber Druck von außen absichern.