Laut Paragraf 4f im ORF-Gesetz ist dem ORF die Bereitstellung von "sozialen Netzwerken sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen" verboten, es sei denn, sie finden im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung statt.
Laut Medienbehörden-Sprecher Andreas Kunigk geht es in dem nun laufenden Verfahren ausschließlich um die Facebook-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders, andere soziale Netzwerke wurden nicht untersucht. Besonders hart könnte die Entscheidung zum Beispiel die Facebook-Community von Hitradio Ö3 treffen. Der Radiosender hat derzeit mehr als 262.400 "Gefällt mir"-Klicks.
ORFler protestieren via Twitter gegen Bescheid
Beim ORF reagiert man mit Unverständnis und Empörung auf den Bescheid. Selbst ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz griff nach längerer Twitter-Abstinenz einmal wieder in die Tastatur und twitterte über den Kurznachrichtendienst: "Wir werden KommAustria Bescheid nicht akzeptieren. Wir lassen uns von der Zukunft nicht abschneiden!"
"Das Facebook-Verbot ist so, als ob sie uns Farbfernsehen verbieten würden", fügte Thomas Prantner, der im ORF für "Online und Neue Medien" verantwortlich ist, hinzu. Für Twitter-"Guru" Armin Wolf zeigt der Bescheid, "wie weltfremd die Bestimmungen zu Social Networks im ORF-Gesetz sind", sie würden dem ORF "quasi den Zugang zu Jungen" verbieten.
Und Redakteurssprecher Fritz Wendl meinte, eine Berufung gegen den Bescheid sei "etwas Selbstverständliches". Weit wichtiger wären allerdings "klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen", ORF-Gesetzeinschränkungen von Social-Media-Aktivitäten seien mit zeitgemäßem Medienverständnis völlig unvereinbar und müssten beseitigt werden.
Wrabetz hofft auf Hilfe der Zivilgesellschaft
Dass der ORF im Bereich der sozialen Netzwerke unbedingt präsent sein müsse, hatte Wrabetz in jüngster Vergangenheit mehrfach betont. Im Zusammenhang mit dem "großen Interesse der Öffentlichkeit am ORF", das sich bei der Causa Pelinka gezeigt und vor allem über soziale Netzwerke artikuliert hatte, meinte Wrabetz, er hoffe auf die Hilfe der Zivilgesellschaft, sollte die Medienbehörde den ORF im Bereich der sozialen Medien beschränken wollen.
Im Sinne "der langfristigen Absicherung der Rahmenbedingungen" hatte Wrabetz "die Möglichkeit der Interaktion des ORF mit sozialen Netzwerken" gefordert. Am Küniglberg hat man nun 14 Tage Zeit, gegen den Bescheid der Medienbehörde Berufung einzulegen, dann geht die Angelegenheit vor den Bundeskommunikationssenat.
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