Für die Beschwerden sei inhaltlich zum Teil die EU- Kommission zuständig, erklärte Kartellamtssprecherin Jana Zacharias. Im Fall von ciao.de sei von der Bonner Behörde noch der Vorwurf zu prüfen, wonach Google Nachteile angedroht haben soll, falls das Verbraucherportal wettbewerbsrechtliche Schritte ergreifen sollte.
"Darüber hinaus gehen noch zahlreiche weitere Beschwerden ein, die aber häufig keine kartellrechtlichen Aspekte haben", sagte die Sprecherin. Dabei gehe es zum Teil um datenschutzrechtliche oder urheberrechtliche Fragen.