Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, sei gesetzlich verboten, argumentierte der Obmann des Dachverbandes, Harald Hofner. Falls die Katze wirklich krank wäre, dürfe über eine Euthanasie einzig und allein ein Tierarzt entscheiden.
"Wie so oft in ländlichen Gebieten bin ich mir außerdem sicher, dass die 30 auf dem Hof lebenden Katzen nicht kastriert sind. Ansonsten wäre eine so große Anzahl an Tieren ziemlich unwahrscheinlich", erklärte Hofner weiter. Katzen mit Freilauf nicht zu kastrieren, widerspreche jedoch dem Gesetz. Auch deswegen sei Anzeige erstattet worden.
Der Landwirt hatte am 19. Juli das Tier mit der linken Hand gepackt, es hochgehoben und etwa in Beckenhöhe fest an sich gedrückt. Mit der rechten Hand wollte er den Schussapparat betätigen. Kurz bevor er abdrückte, kratzte ihn die Katze aber und er rutschte ab.
Ein Schuss löste sich und der Bolzen verletzte den Mann schwer. Er wurde vom Gemeindearzt erstversorgt und dann mit der Rettung ins Landeskrankenhaus Steyr eingeliefert. Dem Vierbeiner gelang die Flucht, das weitere Schicksal des Tieres ist unklar.