Recht auf Vergessen

F: Google zieht gegen Datenschützer vor Gericht

Web
19.05.2016 16:06

Google wehrt sich gegen Forderungen französischer Datenschützer, das europäische "Recht auf Vergessenwerden" im Internet weltweit umzusetzen. Der Internetkonzern zog am Mittwoch vor das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, den Staatsrat.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Google entfernte die beanstandeten Links zunächst nur aus den europäischen Versionen seiner Suchmaschine. Der Pariser Datenschutzaufsicht CNIL ging das nicht zu weit. Sie forderte im März, dass von Europäern beanstandete Suchergebnisse von Google weltweit herausgefiltert werden und verhängte eine Strafe von 100.000 Euro gegen den Internetkonzern.

Google hält dagegen
Google kontert, dass die Interpretation französischer Gesetze durch nationale Datenschützer nicht weltweit gelten könne. "Wenn französisches Recht weltweit gilt, wie lange wird es dauern, bis andere Länder - die vielleicht weniger offen und demokratisch sind - fordern, dass ihre Gesetze zum Umgang mit Informationen ebenfalls eine globale Reichweite bekommen?" Das könne auch dazu führen, dass französischen Nutzern der Zugang zu Informationen verwehrt werde, die in ihrem eigenen Land legal seien.

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