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Zugleich wurde beantragt, noch keinen sogenannten "Gütetermin" anzuberaumen, weil beim DFB ein Schlichtungsverfahren versucht werden soll, teilte das Arbeitsgericht Hamburg mit.
Bei einem Gütetermin werden bei zivilrechtlichen Verfahren in Deutschland erste Sach- und Rechtsfragen erörtert. Der Richter versucht dabei, eine Einigung oder einen Vergleich der beiden Parteien herbeizuführen.
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