Die Staatsanwaltschaft zeigte sich offen für das Anliegen. Man könne sich "grundsätzlich mit einem solchen Angebot anfreunden", wie ein Sitzungsvertreter nach der Erklärung der Anwälte sagte. In der anschließenden Mittagspause konnten sich Verteidigung und Anklage aber noch nicht auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage einigen. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keine Entscheidung, sagte Ecclestone-Anwalt Sven Thomas. Der Prozess geht am kommenden Dienstag weiter.
Die Staatsanwälte werfen Ecclestone vor, Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky beim Verkauf der Formel-1-Mehrheit aus dem Besitz der Landesbank vor acht Jahren 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Er habe damit Einfluss auf den Besitzer der Formel 1 nehmen und seinen Job an der Spitze sichern wollen. Ecclestone hat das stets zurückgewiesen und erklärt, sich von Gribkowsky bedroht gefühlt zu haben.
Ecclestone steht seit dem 24. April vor Gericht, Beobachter hatten ursprünglich bereits zu Beginn des Mammutverfahrens mit einer Einigung zwischen Anklage und Verteidigung gerechnet. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Margarete Nötzel seien Staatsanwaltschaft und die Verteidiger des 83-Jährigen bereits seit einiger Zeit in Gesprächen über eine Einstellung. Sie rechne damit, dass dies demnächst der Fall sein werde. Am Dienstag ging die Verhandlung nach der Mittagspause wie geplant mit weiteren Zeugenvernehmungen weiter.
"Extrem belastendes Verfahren" für Ecclestone
Aus Sicht der Anwälte des Formel-1-Bosses haben sich die Vorwürfe bisher nicht erhärten lassen. Die strafrechtliche Verantwortung Ecclestones sei "höchst fragwürdig", erklärten die Anwälte am Dienstag vor dem Landgericht München. Zudem handle es sich um ein "extrem belastendes Verfahren" für den 83-Jährigen. Dass der BayernLB ein Vermögensnachteil durch die Vorgänge rund um den Verkauf der Formel-1-Anteile entstanden sei, sei "nicht ersichtlich".
Dennoch biete die Verteidigung der Landesbank an, ihr einen Ausgleich in Höhe von rund 25 Millionen Euro zu zahlen. An dieses Angebot sieht sich Ecclestone bis 8. August gebunden - spätestens bis dahin wird also die Entscheidung fallen, ob das Verfahren eingestellt wird.
Ein solcher Schritt ist in Paragraf 153a der Strafprozessordnung geregelt. Demnach kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung aller Beteiligten auf eine Anklage verzichten und im Gegenzug Auflagen machen kann. Aber nur wenn dem etwa "die Schwere der Schuld" nicht entgegensteht. Das ist auch während der Hauptverhandlung möglich.
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