Gerichtsurteil:

Kündigung wegen Facebook-Nutzung im Job ist legal

Web
13.01.2016 09:29

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entlassung eines Ingenieurs gebilligt, der in der Arbeitszeit persönliche Nachrichten auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Ein Arbeitgeber habe das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten im Dienst ihre beruflichen Aufgaben erfüllen und Computer der Firma für private Zwecke gebrauchen, stellte das Straßburger Gericht fest.

Die Überprüfung der fraglichen Facebook-Seite sei zwar als Eingriff in den Schutz des Privatlebens zu bewerten, dieser sei aber verhältnismäßig gewesen, erklärten die Richter.

Der heute 36 Jahre alte Rumäne war im August 2007 nach dreijähriger Tätigkeit in einem privaten Unternehmen entlassen worden, nachdem der Arbeitgeber seine Facebook-Seite ausgewertet hatte. Dabei stellte sich heraus, dass der Ingenieur während seiner Arbeitszeit und auf seinem Dienstcomputer mit seinem Bruder und seiner Verlobten Nachrichten ausgetauscht hatte - unter anderem über seine Gesundheit und sein Liebesleben.

Der Mann zog in Rumänien vergeblich durch alle Gerichtsinstanzen. Gegen die Abweisung seiner Beschwerde durch eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts kann er binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

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