Die beiden Jugendlichen haben einander im realen Leben nie kennengelernt. Der Bursche sei von dem ihm unbekannten Mädchen eines Tages einfach über Facebook angeschrieben, als "süß" befunden und um ein Treffen gebeten worden.
Als er nicht darauf einging, habe sie sein Profil "in Schwulen-Börsen reingestellt" und vorgegeben, er sei an sexuellen Kontakten interessiert, erzählte der 15-Jährige der Richterin. 50 entsprechende Anfragen habe er daraufhin bekommen.
Mit Kurznachrichten bombardiert
Ungeschickterweise hatte der junge Mann in seinem Facebook-Profil auch seine Telefonnummer angegeben. Daraufhin hagelte es ununterbrochen Anrufe von der 15-Jährigen. Als er die lästige Anruferin blockierte, wechselte das Mädchen das Handy und bedrängte ihn seither "anonym". Zehn bis 15 Kurznachrichten erhielt der Schüler seither täglich.
Das Mädchen zeigte sich vor Gericht reumütig und geständig. Die 15-Jährige muss zusätzlich zur bedingten Haft eine Psychotherapie absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig.
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