Deutschland

Drohnen: Flugsicherung fordert Registrierpflicht

Elektronik
23.06.2016 14:52

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) fordert eine Registrierpflicht für Drohnen. Diese sollte in der geplanten Neufassung der Luftverkehrsordnung festgeschrieben werden, sagte der Vorsitzende der DFS-Geschäftsführung, Klaus-Dieter Scheurle, in Berlin. In Österreich ist das Drohnen-Flugwesen schon seit Beginn des Jahres 2014 detailliert reguliert.

Scheurle schlägt vor, eine Chipkarte für Drohnenbesitzer einzuführen. Ähnlich wie bei der SIM-Karte fürs Mobiltelefon müsste jeder Drohnenpilot die Karte in seinem Fluggerät aktivieren, bevor ein Start möglich ist. Die DFS unterstützt auch die Absicht des Verkehrsministeriums, für gewerbliche Nutzer von Drohnen einen Führerschein einzuführen.

In den USA gilt bereits seit Dezember 2015 eine Registrierungspflicht für privat genutzte Drohnen. Wer eines der Geräte per Fernbedienung fliegen lassen will, muss sich in einem Verzeichnis der Luftfahrtbehörde eintragen. Bis März hatten sich dort 408.000 Nutzer registriert. Nach Schätzungen von Experten werden im Laufe des Jahres 2016 in Deutschland rund 400.000 Drohnen in Gebrauch sein.

Situation in Österreich
In Österreich wurde der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen, also Drohnen, mit der Novelle zum Luftfahrtgesetz, die am 1. Jänner 2014 in Kraft trat, reguliert. Demnach bedürfen alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, einer luftfahrtrechtlichen Bewilligung durch die österreichische Flugsicherung Austro Control.

Seit dem Inkrafttreten der Novelle wurden 1200 Anträge zum Betrieb von Drohnen gestellt. Etwa zwei Drittel davon wurden genehmigt. Allerdings würden nicht alle Genehmigungen auf Dauer erteilt, schränkt die Austro Control ein. So gebe es beispielsweise Drohnen, deren Betreibern nur eine Erlaubnis für einen Dreh oder einen bestimmten Tag ausgestellt wurde.

Datenschutz & Co. in eigener Verantwortung
Drohnen werden laut Luftfahrtgesetzt in verschiedene Klassen unterteilt. Die Austro Control ist allerdings nur für die luftfahrtrechtliche Bewilligung zuständig. Dass Betreiber andere relevante Bestimmungen einhalten, liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Das betrifft zum Beispiel den Datenschutz, Bewilligungen zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, das Gewerberecht oder den Naturschutz.

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