Nach Deutschland

Vorratsdaten: Auch Mikl-Leitner will neue Regelung

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16.04.2015 08:30
Angesichts der Regierungseinigung in Deutschland hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Mittwoch ihren Wunsch nach einer Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung in Österreich bekräftigt. Sie hoffe, "so bald wie möglich mit der Diskussion in der Regierung beginnen zu können". Schon beim nächsten Ministerrat will sie über den deutschen Entwurf berichten.

"Ich denke, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, auch in Österreich über eine nationale Regelung zu diskutieren", meinte Mikl-Leitner angesichts des "deutlichen Signals aus Deutschland". Vorerst geht es der Innenministerin "noch gar nicht darum, wie eine eng gefasste Vorratsdatenspeicherung für Österreich im Detail aussehen soll", sondern um "ein sicherheitspolitisches Bekenntnis: zu erkennen, dass eine Nachfolgeregelung sinnvoll ist".

In Deutschland habe man offensichtlich "über die Parteigrenzen hinweg verstanden, dass eine eng gefasste Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Instrument ist. Es geht darum, Terroranschläge und schwerstkriminelle Taten aufzuklären - Hintermänner und Netzwerke aufdecken und zerschlagen zu können", so Mikl-Leitner. Sie habe bereits Kontakt mit den deutschen Kollegen aufgenommen und um deren Entwurf gebeten.

Auch Brandstetter für Nachfolgeregelung
Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter tritt, wie er wiederholt erklärt hat, für eine Nachfolgeregelung ein - verfassungskonform gestaltet für bestimmte Bereiche schwerster Kriminalität wie Mord oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Seiner Meinung nach hat der VfGH einen schmalen Bereich für eine Nachfolgeregelung offen gelassen - den auch Mikl-Leitner mit der "eng gefassten Vorratsdatenspeicherung" anspricht.

Vorratsdatenspeicherung seit 1. Juli 2014 außer Kraft
Die frühere Regelung der Vorratsdatenspeicherung war vom Verfassungsgerichtshof nach der Aufhebung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof gekippt worden, sie ist seit 1. Juli 2014 außer Kraft. Die Regelung hatte Unternehmer seit April 2012 verpflichtet, Telekommunikationsdaten aller Telefon-, Handy- und Internetnutzer sechs Monate lang zu speichern. Die Ermittlungsbehörden konnten darauf bei Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr Haft zugreifen.

Keine einzige Abfrage wegen Terrorverdachts
Dies geschah jährlich mehr als 300 Mal. Von 354 Abfragen aus der Justiz im Jahr 2013 erfolgte allerdings keine einzige wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung. Meistens - in 113 Fällen - ging es um Diebstahl, 59 Abfragen betrafen Drogendelikte, 52 Raub, der Rest beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung. Vonseiten des Innenministeriums gab es 2013 sechs Zugriffe.

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