Anlass für die Beschwerde des Rundfunks war ursprünglich ein Bescheid von Bundeskommunikationssenat und Medienbehörde vom Frühling dieses Jahres, wonach die Facebook-Aktivitäten des Senders nicht dem ORF-Gesetz entsprächen. Insgesamt 39 entsprechende Auftritte im sozialen Netzwerk wurden beanstandet.
Zickzackkurs durch Höchstgerichte
Der ORF zog gegen diesen Bescheid sowohl vor den Verfassungs- als auch vor den Verwaltungsgerichtshof, jeweils verbunden mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung.
Seither folgten mehrere Entscheidungen der Höchstgerichte: Der VwGH hatte den Aufschub vorerst gewährt, weswegen der ORF bis zur Enderledigung der Causa beim VwGH auf Facebook aktiv bleiben durfte. Der VfGH lehnte daraufhin den Antrag auf aufschiebende Wirkung ab, um eine Verdoppelung zu vermeiden.
An diesem Mittwoch wies dann der VwGH die prinzipielle Beschwerde des ORF ab, der Aufschub verlor damit seine Wirkung. Dem ORF ist demnach jegliche Aktivität auf Facebook verboten. Nach wie vor anhängig war bzw. ist aber die ursprüngliche Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof - und dort stellte der ORF umgehend einen neuen Aufschubantrag, dem "heute in der Früh stattgegeben" wurde, so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Endgültige Entscheidung im Frühjahr 2013
Das Höchstgericht wies allerdings "ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine vorläufige Entscheidung" handle. Rückschlüsse auf den Inhalt der endgültigen Entscheidung lasse diese keinesfalls zu. "Es kann auch sein, dass der Verfassungsgerichtshof die ORF-Beschwerde gegen das Facebook-Verbot schließlich als unbegründet abweist", hielt Neuwirth fest. Mit einem Ergebnis sei "bis zum ersten Quartal 2013" zu rechnen.
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