Die Einigung verbietet den amerikanischen Technologiegrößen zwar weiterhin, Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu veröffentlichen. Allerdings können sie nun die Größenordnung, in der das geschieht, besser verdeutlichen. Dabei müssen sie sich aber für eine von zwei Varianten entscheiden.
Entweder dürfen sie nun die Gesamtzahl aller Behördennachfragen mit Bezug zur nationalen Sicherheit in Schritten von jeweils 250 Anträgen nennen. Damit könnte klarer werden, wie oft tatsächlich Nutzerdaten übergeben werden. Bisher mussten die Anfragen in 1.000er-Spannen zusammengerührt werden.
Oder die Internetfirmen dürfen nun aufschlüsseln, worauf die Anträge rechtlich beruhen. Das kann ein sogenannter geheimer Nationaler Sicherheitsbrief der Bundespolizei FBI sein, ein Beschluss eines Geheimgerichts oder ein Erlass einer anderen Behörde. Bei dieser Variante dürfen die Unternehmen jedoch weiter nur mit der 1.000er-Spanne arbeiten. Die Zahlen bleiben dadurch abstrakter.
Die Firmen dürfen künftig außerdem die Anzahl der sogenannten Selektoren veröffentlichen, die von der Regierung genannt wurden. Dabei handelt es sich etwa um E-Mail-Adressen, Nutzernamen oder Internetadressen. Generell dürfen sie Daten aber nur mit mindestens sechsmonatiger Verzögerung jedes halbe Jahr publizieren.
US-Präsident Barack Obama hatte eine solche Änderung in seiner großen Rede zum NSA-Skandal am 17. Jänner angekündigt. Vorausgegangen waren laute Beschwerden der Technologiefirmen, dass sie gesetzlich gezwungen sind, über die Anfragen zu schweigen. Sie argumentierten, damit das Vertrauen ihrer Kunden in ihre Dienste aufs Spiel zu setzen.
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