Das Schreiben, in dem UPC auf die Vertragsänderungen hinweist, erreicht Kunden, die auch ihre Rechnung auf elektronischem Weg erhalten, per E-Mail. Kunden, die sich von ihrem Telekom-Anbieter trotz elektronischer Rechnung die Zustellung wichtiger vertraglicher Veränderungen auf dem Postweg wünschen, dürfte das nicht begeistern.
Gratis-Kündigung bis 1. Februar
Wie bei einseitiger Vertragsänderung üblich, entsteht den betroffenen Kunden durch die Tarifänderung ein Sonderkündigungsrecht, das sie bis 1. Februar 2015 wahrnehmen können. Die Sonderkündigung ist unabhängig von der bisherigen Vertragslaufzeit möglich und kostet nichts. Wer davon Gebrauch machen möchte, dem raten wir zur Kündigung per Fax. Die Kontaktdaten finden sich auf der UPC-Website.
Ein Fax – man kann es von jeder Postfiliale aus verschicken lassen – bietet den Vorteil, dass der Kunde direkt nach dem Versand die Empfangsbestätigung in Händen hält. So hat man die Sicherheit, dass der Telekom-Anbieter das Schreiben fristgerecht erhalten hat, und kann im Zweifelsfall die Faxbestätigung als Beweis vorlegen.
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