Tiffany hatte im Jahr 2004 Klage erhoben, weil die Mehrzahl der angeblich von dem legendären Juwelier stammenden Schmuckstücke, die bei eBay versteigert werden, Fälschungen seien. Tiffany verlangte, dass die Produkte aus dem Handel der Website genommen werden. Die Gerichte urteilten jedoch, eBay müsse die auf seiner Plattform zum Verkauf stehende Ware nicht auf Echtheit prüfen. Vielmehr müssten die Markeninhaber bei eBay Fälschungen anzeigen.
In Frankreich hatte eBay dagegen 2008 einen ähnlichen Prozess gegen die Luxusgütergruppe LVMH verloren. eBay war wegen des Verkaufs gefälschter Handtaschen, Parfüms und Kleidungsstücke zu Schadenersatz in Höhe von 38 Millionen Euro verurteilt worden. eBay hat zudem ein System entwickelt, das den Herstellern ermöglicht, angebotene Gegenstände als mögliche Fälschungen anzuzeigen. In solchen Fällen wird das eBay-Konto des Versteigerers gesperrt.
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