Die Gema hatte bereits im September 2010 angekündigt, Klage vor dem Landgericht Hamburg einreichen zu wollen. Erst kürzlich erreichte die Klageschrift YouTube am Firmensitz in Kalifornien. Darin geht es nach Angaben der Plattform darum, zwölf Musiktitel nicht mehr zugänglich zu machen. Zuvor hatte die Gema bereits per einstweiliger Verfügung YouTube verbieten lassen wollen, 75 Musikstücke anzubieten. Das Landgericht Hamburg lehnte den Erlass aber ab. Gleichzeitig gab das Gericht jedoch zu erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme.
Gema fordert Gebühr pro Videoabruf
Im Mittelpunkt des Streits stehen die Lizenzzahlungen für das Abspielen von Musikvideos. Die Gema wahrt die Urheberrechte von mehr als 60.000 "Musikurhebern", also Komponisten, Textautoren und Musikverlegern. Sie fordert pro Videoabruf eine Gebühr - auf einer Gema-Preisliste ist von zwölf Cent die Rede, in den seit 2009 währenden Verhandlungen forderte die Gesellschaft aber geringere Beträge. Der Internetriese hält diese Summe für überhöht, weil sie das Abspielen von Musikstücken zu einem Minusgeschäft mache.
YouTube will Ärger der Nutzer auf Gema lenken
Seit einigen Tagen versucht YouTube, den Ärger der Nutzer auf die Gema zu lenken. Wenn das Portal Videos blockiert, verweist es in der Begründung ausdrücklich auf die deutsche Verwertungsgesellschaft. So heißt es in bestimmten Fällen: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat." Google spricht von "präziseren Hinweisen", die man aufgrund von Nachfragen der Nutzer gebe.
Ewiges Streitthema
Bereits zum Start hatte YouTube die Musik- und TV-Branche auf die Barrikaden gebracht, weil die Nutzer urheberrechtlich geschützte Musik, Videos sowie Ausschnitte aus Filmen und Fernsehsendungen ins Netz stellten, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen. Die Musik- und Medienkonzerne ließen die Inhalte reihenweise entfernen und verklagten YouTube.
Mittlerweile bietet das Unternehmen ein Programm an, über das Rechteinhaber Inhalte sperren lassen können oder eine Beteiligung an den Werbeerlösen erhalten. Das Gros der Musikvideos ist daher inzwischen in Ländern wie den USA bei YouTube zu sehen.
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