Die Verhaltensregeln für Staatsbedienstete seien in der Schweiz relativ klar definiert, berichtet die "Neue Zürcher Zeitung". Diese sollten im Internet nur solche Bilder und Texte veröffentlichen, die sie auch guten Gewissens ihren Kollegen und Vorgesetzten zeigen könnten, empfiehlt das Eidgenössische Personalamt, das für die Staatsbediensteten zuständig ist.
Die Sekretärin, die mit ihren Nackt-Selfies auf Twitter bereits eine stattliche Fangemeinde von 11.000 Nutzern zusammengetrommelt hat, sieht das allerdings nicht so eng. Gegenüber der Zeitung gibt sie an, dass die schlüpfrigen Aufnahmen aus dem Bundeshaus Teil ihres Privatlebens seien und nicht in Zusammenhang mit ihrem Beruf stünden. Dass die Gefahr bestehe, dass Kollegen auf die freizügigen Fotos stoßen, ist ihr aber durchaus bewusst. "Das Thema beschäftigt mich ständig", sagt sie.
Nacktbild-Skandal spaltet die Schweiz
In der Schweizer Bevölkerung sorgt der Skandal im Bundeshaus naturgemäß für intensive Diskussionen. Manche sehen die Nackt-Selfies als Kündigungsgrund, andere solidarisieren sich mit der Frau und ordnen die Bildchen unter der Rubrik "unkonventionelles Hobby" ein. Dass der Frau wegen ihren Twitter-Aktivitäten tatsächlich die Kündigung droht, schätzen Experten unterdessen als eher unwahrscheinlich ein.
Universitätsprofessor Thomas Geiser, Arbeitsrecht-Experte der Uni St. Gallen, gibt im Gespräch mit der Zeitung an, man müsse das Thema differenziert betrachten. Für einen Botschafter oder einen Pressesprecher wäre das Posten von Nackt-Selfies auf Twitter eher nicht akzeptabel und vermutlich ein Kündigungsgrund, erklärt der Jurist. Bei der Sekretärin sollte die Sache jedoch mit einer Rüge zu regeln sein. Eine Ausnahme gebe es allerdings: Mache sich die Frau mit ihren frivolen Bildchen erpressbar, entstehe ein Sicherheitsrisiko, welches eine Kündigung rechtfertigen könnte.
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