Bei Verhandlung

Regierung verteidigt Speicherung von Vorratsdaten

Web
12.06.2014 14:52
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich in einer öffentlichen Verhandlung am Donnerstag mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Nach der Aufhebung der EU-Richtlinie muss der VfGH entscheiden, ob das heimische Gesetz verfassungswidrig ist. Ein Urteil wurde nach der öffentlichen Verhandlung wie üblich noch nicht verkündet. Damit ist spätestens im Herbst zu rechnen. Die Regierung verteidigte die Vorratsdatenspeicherung.

Die Antragsteller - die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie eine weitere Privatperson des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung - sahen in der anlasslosen flächendeckenden Speicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Österreicher.

Außerdem argumentierten sie, dass die Effizienz der Maßnahme nicht empirisch belegbar sei. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass es ohne Vorratsdaten nicht zur Aufklärung der Delikte gekommen wäre, meinte der Vertreter der Kärntner Landesregierung. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.

Regierung verteidigt Vorratsdatenspeicherung
Die Regierungsvertreter - darunter Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium - sahen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sehr wohl gegeben, da der Zugang geregelt und eine Speicherfrist festgelegt worden sei. Die Antragsteller betrachteten dagegen bereits die Speicherung, nicht erst den Zugang zu den Daten, als unzulässigen Eingriff.

Laut eines Berichts des Rechtsschutzbeauftragten trug die Maßnahme bei weniger als der Hälfte der Fälle zur Aufklärung bei (siehe Infobox). Zudem kam sie im Jahr 2013 kein einziges Mal im Kampf gegen Terrorismus zum Einsatz – obwohl unter anderem damit ihre Einführung begründet worden war. Mit Abstand am häufigsten wird bei Ermittlungen wegen Diebstahls auf Vorratsdaten zurückgegriffen.

Regierung dementiert Daten-Wiederherstellbarkeit
Was wäre, wenn die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben würde, fragte VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein. Dann würde es keinen Zugriff mehr auf die Daten geben, denn wenn die Unternehmen nicht zur Speicherung verpflichtet seien, dürften sie es auch nicht tun, erklärte Pilnacek.

Die Fragen der Verfassungsrichter bezogen sich außerdem darauf, ob die gelöschten Daten wiederherstellbar seien, was zumindest die Regierungsvertreter verneinten. Auch der Beginn der sechsmonatigen Speicherfrist und die Einsatzmöglichkeit bei Internetdiensten wie "WhatsApp" oder Internettelefonie wurden thematisiert.

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