Opfer hat geklagt

Racheporno: Facebook muss Nutzerdaten herausgeben

Web
26.06.2015 09:02
Ein niederländisches Gericht hat den US-Internetkonzern Facebook wegen der Veröffentlichung eines sogenannten Rachepornos zur Herausgabe sämtlicher Nutzerdaten des Verdächtigen verurteilt. Die Betreiber des Online-Netzwerks hätten zwei Wochen Zeit, den Namen des Kunden, seine Email-Adresse, die Handynummer und das Geburtsdatum offenzulegen, entschied das Bezirksgericht in Amsterdam.

Auch die IP-Adresse sowie alle relevanten Daten über das hochgeladene Video müsse das US-Unternehmen herausrücken. Sollte Facebook der Aufforderung nicht nachkommen, müsse ein externer Ermittler eingesetzt werden, um auf den Servern des Konzerns nach den Daten zu suchen, erklärte der Richter.

Eine 21-Jährige aus dem niederländischen Werkendam hatte Facebook verklagt, weil Ende Jänner ein Video hochgeladen wurde, das sie beim Sex mit ihrem damaligen Freund zeigt.

Facebook hat Nutzerkonto bereits gelöscht
Die Aufnahmen stammen aus dem Jahr 2011, als die Beteiligten noch minderjährig waren. Das Video wurde von Facebook umgehend gelöscht, kann aber noch im Internet gefunden werden. Der Internetkonzern argumentierte vor Gericht, die geforderten Daten lägen nicht mehr vor, da das betreffende Nutzerkonto gelöscht worden sei.

Der Exfreund der jungen Frau bestreitet laut Medienberichten, das Video hochgeladen zu haben. Der Anwalt der 21-Jährigen, Thomas van Vught, sagte der Zeitung "De Telegraaf", seiner Mandantin sei das Leben "zur Hölle" gemacht worden. Zudem äußerte er Zweifel an den Aussagen der Facebook-Anwälte: "Facebook speichert alles, auch Freundschaftsanfragen mit genauen Datums- und Zeitangaben."

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