Die drei angeklagten Schweden müssen demnach wegen Verletzung des Urheberrechts statt einem Jahr nur mehr vier, acht bzw. zehn Monate ins Gefängnis. Der in der ersten Instanz festgelegte Schadensersatz stieg dafür im Gegenzug von insgesamt 30 auf 46 Millionen Kronen (3,2 auf 4,9 Millionen Euro).
Das Berufungsverfahren gegen einen vierten Mann wurde wegen Krankheit ausgekoppelt und soll nachgeholt werden. Es gilt als sicher, dass der Fall auch in dritter Instanz vor dem Obersten Gericht in Stockholm neu verhandelt wird.
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