ÖHB-Cup:
Demnach soll die staatliche Telekommunikationsbehörde TIB auf Anordnung des Ministerpräsidenten oder zuständiger Ministerien Internetseiten ohne Gerichtsbeschluss sperren lassen dürfen, wenn diese die "nationale Sicherheit" oder die "öffentliche Ordnung" gefährdet sehen.
Internetanbieter müssen die Anweisung zur Sperrung von Webseiten innerhalb von vier Stunden umsetzen. Innerhalb von 24 Stunden muss die Entscheidung einem Gericht vorgelegt werden. Bestätigt das Gericht die Sperrung nach 48 Stunden nicht, wird sie automatisch aufgehoben.
Im September 2013 hatte das türkische Parlament einer ähnlichen Gesetzesänderung zugestimmt. Das Verfassungsgericht hob die Verschärfung des Gesetzes jedoch wieder auf.
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