"Eine Gebühr, die nur auf bestimmte Zahlungsinstrumente angewendet wird, widerspricht dem 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz", betont Barbara Forster, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich, in einer Aussendung vom Dienstag.
Manche Flugportale argumentierten, es handle sich bei der "Service Fee" um eine reguläre Buchungsgebühr, wie sie auch von Reisebüros verrechnet werde. "In diesem Fall müsste die Gebühr jedoch ohne Unterschied bei allen Buchungen anfallen", sagt Forster und spricht von einer "versteckten Kreditkartengebühr".
Konkret wurde laut EVZ beispielsweise bei einem Flug von Wien nach Barcelona von fluege.de eine zusätzliche Gebühr von 39,98 Euro verlangt, weil mit einer Visa-Kreditkarte und nicht mit einer Mastercard bezahlt wurde.
Experten raten zu direkter Buchung bei der Airline
Das Verbraucherzentrum hilft eigenen Angaben zufolge bei der Forderung nach Rückerstattung, wenn bei einer Flugbuchung "eine nicht klar ausgewiesene oder von der Zahlungsart abhängige Servicegebühr" in Rechnung gestellt wird. Häufig beschwerten sich Kunden auch darüber, dass Flugportale im Falle von Problemen schlecht erreichbar seien. Alternativ schlagen die Konsumentenschützer vor, gleich direkt bei der Airline zu buchen.
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