"Das Gesetz ist viel zu vage formuliert", sagte demnach der zuständige Richter in Neu Delhi. Unter dem Paragrafen 66A konnten bisher Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Die Regierung hatte das Gesetz im Jahr 2000 zum Schutz vor Cyberkriminalität verabschiedet. Klägerin Shreya Singhal erklärte nach der Urteilsverkündung, "die Rechte der Bürger wurden gestärkt".
Erst in der vergangenen Woche saß ein 19 Jahre alter Inder wegen eines Facebook-Kommentars tagelang im Gefängnis. Er soll eine abfällige Bemerkung über Hindus und Muslime gemacht und diese Aussage einem Minister des Bundesstaates Uttar Pradesh zugeschrieben haben. Darauf wies der Minister einen Helfer an, zur Polizei zu gehen.
2012 war in Mumbai ein Mädchen sogar deswegen festgenommen worden, weil sie einem Facebook-Kommentar mit einem Klick auf den "Gefällt mir"-Button zugestimmt hatte.
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