Zweifelhaftes Urteil

Normale Google-Suche kostete Franzosen 3.000 Euro

Web
12.02.2014 14:31
Eine Google-Suche hat dem französischen Journalisten Olivier Laurelli zwei Prozesse, eine kurze Untersuchungshaft und 3.000 Euro Geldstrafe eingebracht. Sein Vergehen: Er war über Google auf Dokumente der französischen Lebensmittel- und Umweltbehörde gestoßen, lud die insgesamt sieben Gigabyte über ein VPN herunter und veröffentlichte auf Basis der Unterlagen einen Artikel auf seiner Website. Als die Behörde bemerkte, dass jemand die Daten heruntergeladen hatte, zeigte sie Laurelli kurzerhand als Hacker bei der Polizei an.

Der Vorwurf der Behörde: Laurelli habe sich über eine IP-Adresse aus Panama – dort hatte der VPN-Dienstleister des Journalisten seinen Sitz – unerlaubt Zugriff auf sensible, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Daten verschafft.

Einem "WinFuture"-Bericht zufolge kam das für Laurelli unerwartet. Schließlich hatte er über die für jedermann verfügbare Suchmaschine Google auf die öffentlich zugänglichen Dokumente einer staatlichen Institution zugegriffen. Was sollte daran schon strafbar sein?

Sogar Geheimdienst ermittelte wegen Google-Suche
Obwohl sich Laurelli im Recht sah, wurde die Angelegenheit für ihn zum Fiasko. Nicht nur die Polizei ermittelte gegen ihn, sondern auch der französische Geheimdienst. Für kurze Zeit saß der Journalist wegen seiner Google-Suche sogar in Untersuchungshaft. Erst der Prozess wegen Hacking-Vorwürfen brachte Klarheit.

Laurelli könne nicht für den Download öffentlich zugänglicher Dokumente zur Verantwortung gezogen werden, so der Richter in erster Instanz. Das Pech des Franzosen: Die Behörde gab sich mit diesem Urteil nicht zufrieden.

Ein Berufungsverfahren begann, in dem der Fall neu aufgerollt wurde. Dabei versuchten die Anwälte der Behörde offenbar, das Vorgehen Laurellis – er hatte über den via Google zugänglichen Direktlink auf die Dateien zugegriffen – als besonders perfide Hacker-Methode darzustellen. Dass offenbar sowohl Staatsanwalt als auch Richter von IT-Themen wenig Ahnung hatten, machte es Laurellis Verteidiger nicht leichter.

In zweiter Instanz zu 3.000 Euro Strafe verurteilt
Letztlich wurde der Franzose zwar von den Hacking-Vorwürfen freigesprochen. Allerdings wurde ihm trotzdem eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro aufgebrummt, weil er mit einem Downloadmanager automatisiert Dateien herunterlud, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Auf den Umstand, dass sie öffentlich zugänglich waren, ging das Gericht nicht ein.

Laurelli blieb nur, die Strafe zu akzeptieren und seinem Unmut über den Kurznachrichtendienst Twitter Luft zu machen. "Es ist großartig, ich bin offiziell ein Cyberkrimineller", ließ er seine Netzbekanntschaften wissen. Eines ist ihm nach seinem juristischen Martyrium jedenfalls gewiss: Seine Google-Suche könnte mit einem "Preis" von 3.000 Euro als einer der teuersten Suchvorgänge im Netz in die Geschichte eingehen.

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