In dem Prozess wurde der Fall eines 31-Jährigen behandelt, der offenbar mit seinem Handy in der U-Bahn unter die Röcke von Frauen fotografiert hatte. Das Gericht räumte bei der Urteilsverkündung zwar ein, dass das Verhalten des Angeklagten feig und pervers gewesen sei und eigentlich illegal sein sollte. Mit den geltenden Gesetzen könnten jedoch keine Sanktionen verhängt werden.
Vorhandenes Recht in diesem Fall nicht anwendbar
Mit den Worten des Gerichts falle die Tat des 31-Jährigen nicht unter die vorhandenen Gesetze zum Schutz vor Spannern, da die Opfer zum Tatzeitpunkt angezogen waren. Die Art und Weise, wie der Mann unter den Rock fotografiert hatte, sei nicht strafbar.
Zwar gibt es einem Bericht des IT-Portals "CNET" zufolge in den USA Gesetze zum Schutz vor Spannern – sie sind unter dem Begriff "Peeping Tom Laws" zusammengefasst. Allerdings fänden diese Gesetze nur dann Anwendung, wenn sich jemand teilweise oder ganz auszieht – etwa in einer Umkleidekabine oder in den eigenen vier Wänden. Wer mit einem Rock U-Bahn fährt, wird von diesen Gesetzen nicht geschützt.
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