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Macher von kino.to-Partner Skyload verhaftet

22.02.2012, 10:10
Macher von kino.to-Partner Skyload verhaftet (Bild: thinkstockphotos.de)
Foto: thinkstockphotos.de
Deutsche Ermittler haben erneut einem Filesharing- Portal den Garaus gemacht: Nach der Schließung des illegalen Filmportals kino.to durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang Juni vergangenen Jahres hat sie nun Skyload.net zu Fall gebracht. Zwei mutmaßliche Betreiber wurden festgenommen, die Website ist nicht mehr zu erreichen.

Maßgeblich an der Schließung beteiligt war offenbar die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die den Fall nun publik gemacht hat. Demnach habe die GVU die Aktivitäten von Skyload verfolgt und ihre Erkenntnisse im Jänner an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weitergegeben.

Das Portal, das am 13. Februar 2010 online ging, soll in direkter Verbindung zu kino.to gestanden haben. Dort sollen Links zu Dateien zu finden gewesen sein, die auf Skyload- Servern gespeichert waren. In den meisten Fällen soll es sich um urheberrechtlich geschützte Filme und Musik gehandelt haben.

Razzia und Festnahmen

Die deutschen Beamten haben daraufhin vor Kurzem je einen mutmaßlichen Betreiber von Skyload sowie des Providers festgenommen. Zudem wurden bei einer Razzia die Server des Sharehosters beschlagnahmt. Die Behörden dürften vergangene Woche zugeschlagen haben, seither beschweren sich Nutzer, Skyload sei nicht mehr erreichbar - ein genaues Datum wurde in der GVU- Mitteilung jedoch nicht genannt.

Massenweise Raubkopien hochgeladen

Der Skyload- Betreiber soll von kino.to für das Hochladen von Raubkopien bezahlt worden sein - 2011 soll er binnen zwei Monaten insgesamt 10.905 Kinofilme eingespielt haben. Diese Tätigkeit habe er nach Abschaltung von kino.to auf zwei Nachfolgeportalen fortgeführt, so die Vorwürfe weiter. Verdient haben soll Skyload vor allem durch Premium- Accounts für werbefreien und schnelleren Zugang zu den Inhalten sowie Werbebanner.

Ein Betreiber von kino.to ist Anfang Dezember zu einer mehrjährigen Haftstrafe, der aktivste Uploader zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

bge
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