Getäuscht

Kölner Gericht räumt Fehler in Causa RedTube ein

Web
28.01.2014 11:30
Neue Wende in der Causa RedTube wegen angeblich illegalen Streamings von Pornofilmen: Das zuständige Landgericht Köln hat eingeräumt, dass dem Antrag der klagenden Firma The Archive AG "auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen" hätte werden dürfen, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts am Montag hieß. Vier Beschwerden abgemahnter Nutzer wurde bereits stattgegeben.

Die Zivilkammer des Landgerichts Köln begründete ihre Entscheidung damit, "dass im Antrag der 'The Archive AG' von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte". Ein bloßes Streaming einer Videodatei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stelle im Gegensatz zum Download aber grundsätzlich noch keinen rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts dar.

Das Gericht räumte zudem ein, dass es in diesem Zusammenhang unklar sei, wie das "eingesetzte Ermittlungsprogramm" in der Lage war, die IP-Adressen der RedTube-Nutzer zu erfassen. Diese Frage habe The Archive AG auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens unbeantwortet gelassen.

The Archive AG könne gegen die nunmehr getroffene Entscheidung Beschwerde einlegen, fuhr das Gericht fort. Wahrscheinlich ist dies allerdings nicht, denn wie es am Ende der Pressemitteilung heißt, hat der das Unternehmen vertretende Rechtsanwalt sein Mandat ohne Angabe von Gründen niedergelegt.

Abgemahnten Nutzern dürfte somit kein weiterer Ärger ins Haus stehen. Weiter offen bleibt zunächst jedoch, ob diejenigen, die der Zahlungsaufforderung des Abmahnanwalts voreilig nachgekommen waren, ihr Geld wiedersehen werden.

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