Urteil bestätigt

Kinderpornos verbreitet: Mann darf nicht ins Netz

Web
21.12.2015 14:42

Ein Internetverbot ist angemessen, wenn dadurch erhebliche Straftaten vermieden werden können - zu diesem Schluss ist das Oberlandesgericht Hamm in Deutschland gekommen, das damit eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigte. Geklagt hatte ein Mann aus dem nordrhein-westfälischen Witten, der über das Internet Kinderpornos verbreitet hatte und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war.

Nach dem Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe wurde der Rest unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Unter anderem wurde dem Mann ein Internetanschluss verboten. Der Mann klagte daraufhin: Eine Kommunikation ohne Internet sei in der heutigen Zeit praktisch nicht mehr möglich, argumentierte er.

Das sah das Oberlandesgericht jetzt anders und verwies auf Telefon, Fax und Briefe. Dass seine Kommunikation erschwert oder verlangsamt werde, müsse der Kläger hinnehmen, urteilte das Gericht weiter und sprach von vergleichsweise geringer Beeinträchtigung.

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