Stellung ausgenützt?

Internetsuche von Google im Visier der EU-Kartellwächter

Web
30.11.2010 12:26
Google stößt wegen seines Quasimonopols bei der Internetsuche auf Widerstand der EU. Die Kommission beschloss am Dienstag, wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen den Internetkonzern einzuleiten. Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften, teilte die Kommission mit.

Grund für das Prüfverfahren sind Beschwerden anderer Suchanbieter über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnisses von Google. Gleichzeitig wird Google verdächtigt, die eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt zu platzieren.

Bei der Suche nach Informationen bietet Google zwei verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um unbezahlte Suchergebnisse, die teilweise auch als "natürliche", "organische" oder "algorithmische" Suchergebnisse bezeichnet werden, und zum anderen um Werbung von Drittanbietern, sogenannte bezahlte oder gesponserte Suchergebnisse, die oberhalb oder rechts der Trefferliste angezeigt werden.

Marktbeherrschende Stellung missbraucht?
Die Kommission werde untersuchen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung bei der Internetsuche missbraucht haben könnte, indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse konkurrierender Dienste, die sich beispielsweise auf die Bereitstellung von Preisvergleichen spezialisiert haben, in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt habe, hieß es am Dienstag.

Auch werde man den Vorwürfen nachgehen, dass Google die Qualitätskennzahl ("Quality Score") bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden Suchdiensten herabgestuft hat. Die Qualitätskennzahl gehört zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen.

Dass Google Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch daran gehindert hat, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten, sei ebenfalls Gegenstand der Untersuchung. Derartige Ausschließlichkeitsverpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen.

"Kein Nachweis für Zuwiderhandlung"
Die Einleitung des Verfahrens bedeute jedoch nicht, betonte man in Brüssel, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen kann, sondern nur, dass sie der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang einräumt. Die Untersuchung wettbewerbswidrigen Verhaltens ist an keinerlei rechtliche Fristen gebunden.

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