Hetze im Netz

Hasspostings: Grüne führten bisher 27 Verfahren

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21.03.2016 09:32

Die Grünen sind erfolgreich in ihrem Vorgehen gegen Hetze im Internet. Bisher haben sie 15 Verfahren gegen Hassposter eingeleitet, wobei es insgesamt um 27 Fälle geht, da gegen einige Personen mehrere Verfahren geführt werden. In allen abgeschlossenen Fällen habe man  bislang recht bekommen, berichtete Mediensprecher Dieter Brosz.

In einem Fall kam es zu einer gerichtlichen Verurteilung, in vier Fällen wurden Vergleiche geschlossen, in fünf Fällen laufen nach wie vor die Vergleichsverhandlungen und fünf befinden sich noch im Verfahren. "Wir haben verschiedene Wege ausprobiert, um gegen Hasspostings vorzugehen", sagte Brosz.

"Kein rechtsfreier Raum"

 

Medienanwältin Maria Windhager weist darauf hin, dass es eine "rote Linie" zwischen freier Meinungsäußerung und Verhetzung geben müsse. "Es geht um Bewusstseinsbildung und die Schaffung von Judikaturen." Das Verbreiten von Beiträgen sei bereits ausjudiziert worden, auch für das Weiterleiten von Beiträgen kann man zur Verantwortung gezogen werden. "Hier tritt eine Sensibilisierung ein, dass das kein rechtsfreier Raum ist", sagte Brosz.

Hauptanlassfälle seien gefakte Postings mit Bild. "Was den Schutz von Persönlichkeitsrechten angeht, sind wir erfolgreich", sagte Brosz. Ein besonders spannender Fall sei jener um Michael O., der mit der Facebook-Seite "Leid im Bild" aufgetreten ist. "Dieser Fall war der einzige, den wir in erster Instanz verloren haben", berichtete Windhager. Dabei ging es um die Verbreitung eines Posts mit einem Bild der Grünen-Bundessprecherin, in dem ihr in den Mund gelegt wurde, dass Flüchtlinge das "Recht" haben müssten, "auf Mädchen loszugehen".

Der Erstrichter habe die Facebook-Seite von O. als Satire betrachtet und "nicht verstanden, dass das ernst genommen wird", klagte Windhager. Das Oberlandesgericht Graz habe nun aber für die Grünen entschieden und eine einstweilige Verfügung veranlasst. Windhager geht davon aus, dass O. die Entscheidung bekämpfen wird. Ob der OGH dies überhaupt zulässt, sei aber noch offen.

Hasspostings können teuer zu stehen kommen
Viele der Betroffenen würden den "nächstbesten Anwalt" wählen, der sich häufig nicht im Medienrecht auskenne. Das habe teilweise "drastische Folgen für die Betroffenen", sagte Brosz: "Wenn es in allen Instanzen durchjudiziert wird, können für die Betroffenen Kosten von bis zu 30.000 Euro entstehen."

Klagen für den guten Zweck
Die erhaltenen Schadenersatzzahlungen werden gespendet. Bisher wurden 3000 Euro an Schadenersatzzahlungen geleistet, die die Grünen der Caritas nach dem Brand im Spenden-Lager in Traiskirchen und der Flüchtlingshilfe in Kaltenleutgeben gespendet haben, so Brosz. Weitere Schadenersatzzahlungen sollen dem Neunerhaus, der Gruft und einem Gewaltschutzzentrum zugutekommen.

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