Nach EuGH-Urteil

Google entwickelt Verfahren für Löschanträge

Web
16.05.2014 08:34
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet will Google in einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen. "Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind", sagte ein Google-Sprecher am Donnerstag. Die Nutzer sollen informiert werden, sobald ein praktikabler Mechanismus entwickelt sei.

Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Inhalten aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzten, hieß es. Die Inhalte selbst bleiben allerdings weiterhin im Netz bestehen, nur sie zu finden wird durch das Urteil künftig erschwert.

Bereits zahlreiche Löschanträge eingegangen
Berichten zufolge sind seit diesem bei Google bereits zahlreiche Löschanträge eingegangen. Laut BBC fordert etwa ein ehemaliger Politiker, der eine Wiederwahl anstrebt, Links zu einem Artikel über sein Verhalten in einem Amt zu entfernen. Ebenso habe ein Mann, der wegen des Besitzes von Bildern von Kindesmisshandlung verurteilt worden war, verlangt, Verlinkungen zu Seiten über das Urteil zu löschen. Und ein Arzt fordere, dass aus Suchergebnissen negative Bewertungen von Patienten entfernt werden, berichtete der britische Sender.

Recht auf Vergessenwerden vs. Recht auf Wissen
Das Urteil habe weitreichende Auswirkungen darauf, wie Google mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehe, betonte der Sprecher des Internetkonzerns. In einer ersten Reaktion hatte Google das EuGH-Urteil als "enttäuschend" bezeichnet. Bei der Aktionärsversammlung von Google kritisierte Verwaltungsratschef Eric Schmidt, das Gericht habe ein falsches Verhältnis zwischen "dem Recht auf Vergessenwerden und dem Recht zu wissen" gewählt. Chefjustiziar David Drummond fügte hinzu, das Urteil habe nicht ausreichend die Folgen für das Recht auf freie Meinungsäußerung berücksichtigt.

Während viele europäische Politiker das Urteil als Sieg für den Datenschutz begrüßten, fiel das Urteil der Online-Branche durchweg kritisch aus. Internetunternehmen bemängelten unter anderem, dass öffentlich verfügbare Inhalte unter Umständen schwerer auffindbar gemacht werden müssten.

ARGE Daten stellt Musterschreiben online
Die ARGE Daten hat indes wegen zahlreicher Anfragen bereits ein Musterschreiben veröffentlicht, mit dessen Hilfe Nutzer eine Löschung bei Google erreichen können. Das Schreiben sei zwar auf Google fokussiert, gelte aber für jeden anderen Suchmaschinenanbieter gleichermaßen.

"Es muss nur die Adresse angepasst werden. Wir werden dazu in nächster Zeit geeignete Adressen recherchieren und bereitstellen", kündigte die ARGE Daten am Freitag per Aussendung an. Schätzungen von ARGE-Daten-Obman Hans Zeger zufolge könnten bis zu 100.000 Österreicher von veralteten, irreführenden oder fehlerhaften Suchmaschineneinträgen betroffen sein.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele