Willkommen | Registrieren | Hilfe | Login
krone.at/Videos kronehat.at krone.at/mobil cookingstars.at

Google darf Street View unter Auflagen starten

21.04.2011, 12:55
Google darf Street View unter Auflagen starten (Bild:  (Bild: Thomas Leitner))
Unter mehreren Auflagen hat die österreichische Datenschutzkommission am Donnerstag doch noch grünes Licht für Googles umstrittenen Kartendienst "Street View" gegeben. Der Registerauszug sowie drei mehr oder weniger verbindliche Empfehlungen der Kommission seien bereits an Google zugestellt worden. Der US- Internetgigant soll in bestimmten Fällen von Haus aus Personen unkenntlich machen und muss Löschungsanträge von Bürgern unkompliziert entgegennehmen. Ob Google überhaupt noch Lust auf Street View in Österreich hat, ist aber unklar.

"Google Street View ist damit in Österreich zulässig, sofern die Empfehlungen beachtet werden", hieß es in der Stellungnahme  der Datenschutzkommission. Google hatte zuvor bereits einige Zusagen gemacht. Dabei ging es unter anderem um die Unkenntlichmachung der Gesichter und Autokennzeichen vor Veröffentlichung der Daten im Internet und die Information der Öffentlichkeit.

Strenge Regeln für Schutzzonen

Den Empfehlungen der Kommission zufolge sollen darüber hinaus bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich gemacht werden.

Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen. Außerdem sind Bildaufnahmen privater, für einen Spaziergänger nicht einsehbarer Immobilien, insbesondere umzäunte Privatgärten und -höfe, vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.

Nutzer müssen unbürokratisch Widerspruch einlegen können

Laut Datenschutzgesetz 2000 (Paragraf 28, Absatz 2) steht einem Betroffenen laut Kommission ab dem Zeitpunkt der Datenermittlung ein Widerspruchsrecht zu. Damit von diesem bereits vor der Veröffentlichung im Internet Gebrauch gemacht werden kann, müsse Google geeignete Werkzeuge zur Verfügung stellen, "die ein einfaches und unbürokratisches Geltendmachen des Widerspruchrechts ermöglichen". Auf dieses bereits vor Veröffentlichung bestehende Recht und das entsprechende Werkzeug müsse Google auf seiner Website hinweisen.

Die ersten beiden Empfehlungen muss Google bis zur Veröffentlichung der Daten im Internet umsetzen. Das Werkzeug zum Widerspruchsrecht und der Hinweis darauf sind mindestens zwölf Wochen vor Veröffentlichung der Daten im Internet zur Verfügung zu stellen, so die Datenschutzkommission.

Google freut sich - dennoch kein Street- View- Start?

Bei Google zeigte man sich in einer ersten Reaktion erfreut über das grüne Licht, Anzeichen für einen baldigen Street- View- Start in Österreich gab es aber nicht. "Wir haben den Bericht der österreichischen Datenschutzkommission erhalten und freuen uns natürlich sehr über die bestätigte Registrierung", sagte Google- Unternehmenssprecher Kay Oberbeck. Zu den von der Kommission gegebenen Empfehlungen meinte Oberbeck, diese würden ausschließlich die Veröffentlichung von Bildmaterial aus Österreich betreffen. Eine solche sei aber "bis auf weiteres" nicht geplant.

Die Datenschutzkommission hatte Google im Mai vergangenen Jahres per Mandatsbescheid die Datensammlung für seinen Kartendienst untersagt, nachdem bekannt geworden war, dass Google bei seinen Street- View- Fahrten auch Daten über private WLAN- Netzwerke gesammelt hatte, etwa Internetadressen und E- Mails. Wie Google versicherte, wurden die Daten mittlerweile vollständig gelöscht.

Lesezeichen hinzufügen:
Schließen
Lesezeichen Drucken
0
Du hast einen themenrelevanten Kommentar? Dann schreibe hier dein Storyposting! Du möchtest mit anderen Usern Meinungen austauschen oder länger über ein Thema oder eine Story diskutieren? Dafür steht dir jederzeit unser krone.at-Forum, eines der größten Internetforen Österreichs, zur Verfügung. Sowohl im Forum als auch bei Storypostings, bitten wir dich, unsere AGB und Netiquette einzuhalten!
Kommentar schreiben
500 Zeichen frei.
Werbung
Werbung
Meistgelesen
Meistkommentiert
Werbung
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter
Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; 1190 Wien, Muthgasse 2
Krone Multimedia © 2011 Krone.at | Impressum